Edelsteine, Diamanten, sowie Perlen und Korallen sind natürliche Materialien, die ohne menschliche Eingriffe entstanden sind. Aufgrund ihrer Seltenheit und Schönheit gibt es jedoch zahlreiche Behandlungsmethoden, um diese Materialien zu optimieren. Des Weiteren ist der Mensch in der Lage synthetische Edelsteine (künstlich hergestellte Steine mit denselben physikalischen und chemischen Eigenschaften wie deren natürlichen Vorbilder, z.B. synthetischer Rubin) und künstliche Produkte (ohne natürliches Vorbild, z.B. Cubic Zirkonia) herzustellen.

Um im Handel für Transparenz zu sorgen und Kunden zu schützen gibt es die „Internationale Vereinigung Schmuck, Silberwaren, Diamanten, Perlen und Steine“, kurz CIBJO (Abkürzung aus dem Französischen). Diese Handelsorganisation bestrebt eine Harmonisierung und Vereinheitlichung an Deklarationsbestimmungen, welche in den einzelnen CIBJO Blue Books festgelegt sind. Somit soll sichergestellt werden, dass jedes Produkt eine korrekte Kennzeichnung erhält und zweifelsfrei und ohne Mehrdeutigkeit angeboten wird.
Edelsteine können unterschiedlichsten Behandlungen unterzogen werden um deren Farbe, Transparenz und Stabilität zu verändern. In den CIBJO Blue Books werden bei Behandlungen zwischen einer allgemeinen- und einer spezifischen Offenlegungspflicht unterschieden. Zu den Behandlungen, die eine allgemeine Offenlegung erfordern zählen: Erhitzen, Rissfüllungen durch farblose organische Substanzen (Öl, Harz, Polymere oder Wachs) sowie oberflächiges Wachsen und Bleichen. Diese Behandlungen erfordern eine mündliche Offenlegung in verständlicher Sprache vor oder beim Abschluss des Verkaufs und sollten in den Handelsdokumenten aufgeführt sein. Bei Behandlungen mit spezifischer Offenlegungspflicht muss neben einer mündlichen Aufklärung zudem eine vollständige schriftliche Offenlegung auf den Geschäftsdokumenten erfolgen. Hierzu zählen: Färben mit Farbstoffen, Beschichtungen und Überzüge, Bestrahlung, Füllung von Rissen und Hohlräumen, Diffusionsbehandlungen, Laserbohrung, sowie Imprägnierung/Stabilisierung.

Zum Schutz des Handels und Kunden wird eine Vielzahl an Edelsteinen mit einem zusätzlichen gemmologischen Befundbericht (von einem unabhängigen Labor) angeboten, der außer der Identität auch festgestellte Behandlungen aufführt. An dieser Stelle soll noch das „Laboratory Manual Harmonisation Committee“, kurz LMHC erwähnt werden, ein Komitee bestehend aus verschiedenen gemmologischen Laboren mit der Intention einen Standard für eine einheitliche Nomenklatur zu schaffen. Hierzu gehören u. A. das GIA (Gemological Institute of America), DSEF (Deutsche Stiftung Edelsteinforschung in Idar-Oberstein), sowie das SSEF (Schweizerische Stiftung für Edelsteinforschung) und Gübelin Gem Lab in der Schweiz. Ausführliche Erläuterungen zu Behandlungen und Begriffen, die in den gemmologischen Befundberichten der LMHC Mitglieder verwendet werden, sind auf den jeweiligen Informationsblättern der LMHC festgehalten.
Für vollständige Informationen zu diesem Thema empfiehlt sich ein Blick in die einzelnen „CIBJO blue books“ und „LMHC Information sheets“.